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Sind Account-Merges möglich? Ja oder Nein?

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Comments


  • ...

    Ganz einfach manche spielen schon sehr lange, teilweise seit beginn an. Und damals war das spiel sehr zäh um überhaupt weiter zu kommen. Daher haben sie einige einen zweitaccount angeschafft. Es gab noch keine Reisen, Flotten etc.

    Allerdings sich etliche accounts anzuschaffen verstehe ich auch nicht. Aber muss man ja auch nicht..

    Das hier ein krummes ding gedreht werden soll, lass ich mal so dahingestellt.

    Also ich spiele auch schon sehr lange - seit Juni 2016 etwa - und stimmt, am Anfang war es sehr übersichtlich und nicht so "tagfüllend" wie heute. Aber gerade deshalb hätte ich mir NIE einen Zweitaccount erstellt, dieses Argument erschließt sich mir nicht. Wenn ich ein Spiel "zäh" finde, lasse ich es eher ruhen oder höre ganz auf oder spiel es sporadisch, es gibt ja genug andere Spiele, und mache mir nicht dasselbe zähe Spiel nochmal auf ...
    sei's drum, ich habe kein einziges Argument für einen Zweitaccount gehört, der mich überzeugt hätte...
    Zyrkonia (GoG)
    Admiral der Guardians of the Galaxy GER
    nette, hilfsbereite Flotte mit freiwilligem externen discord-chat
    immer auf der Suche nach engagierten Mitspielern
  • Ich hab damals mit STT mit Rauchen aufgehört, immer wenn ich rauchen wollte, habe ich stattdessen 5 Minuten STT gespielt. Da war ich auch kurz davor einen Zweitaccount zu machen.

    Ich hätte es nur nich vor dem Examen machen sollen, es hatte 6 Monate geklappt, bis das Examen kam und dann war der Erfolg wieder futsch :).
  • scheinbar ist verschmelzen möglich und es gibt wohl auch nicht nur das gekaufte Dil rückvergütet...
    oder ist die Verschmelzmasse individuell Verhandelbar?... natürlich vertraulich...

    Ich finde Multiaccountverschmelzen immer noch nicht Richtig.
    Aber noch weniger mag ich wenn es willkürlich mal mehr oder weniger gibt...
    Admiral Grandma
    [T] Raumschiff Surprise
  • Grandma wrote: »
    scheinbar ist verschmelzen möglich und es gibt wohl auch nicht nur das gekaufte Dil rückvergütet...
    oder ist die Verschmelzmasse individuell Verhandelbar?... natürlich vertraulich...

    Ich finde Multiaccountverschmelzen immer noch nicht Richtig.
    Aber noch weniger mag ich wenn es willkürlich mal mehr oder weniger gibt...

    Genau das meine ich auch. Wieso haben andere ihr Dili, Chronis, Merits, Credits, Honor etc. bekommen und jetzt die nächsten plötzlich nicht mehr.
    Wer auch immer zur Convention geht - DB ist auch da! Tretet denen mal diesbezüglich vors Schienbein von mir. Ich habe zu dem Termin leider keine Zeit, sonst würde ich es selber machen.
    *ST* STARS RISA - Dein Aktivurlaubsparadies :-D
  • *ST* Gambit*ST* Gambit ✭✭✭
    Wenn Ihr wirklich nur noch einen Account spielen wollt, kann der Support euren Zweit-Account schließen, das bedeutet, er ist für immer weg.
    Den Gesamtwert an Dilithium aber, den ihr bis dahin über die Zeit eingekauft habt, wird euch auf euren Hauptaccount überschrieben.
    Items, Schiffe, Charaktere aber nicht. Die gehen alle verloren. In Extremfällen kann vielleicht EIN Charakter und EIN Schiff transferiert werden, mehr aber auch nicht.

    Ihr müsst euch also bewusst sein, wenn ihr Euren Zweitaccount schließen wollt, dann wandert nur euer Dilithium mit auf den Hauptaccount, alles andere geht für immer in den endlosen Weiten des Weltraumes verloren.
    Genau aus diesen Gründen überarbeiten wir unsere Kommunikation, damit gerade auch Aushilfen genau wissen, was sie in solchen Situationen machen müssen.
    Aber wie die liebe Nikita schon gesagt hat, in der Zukunft wird das auch nicht mehr passieren, die Regeln sind klar und wir möchten keine Spieler unfair behandeln.

    Was das Dilithium angeht: Der Support checkt die Ingamekäufe, die Ihr auf eurem Account getätigt habt, und errechnet, wie viel Geld ihr INSGESAMT in diesen Account gesteckt habt und das wird dann in Dilithium umgerechnet und euch auf den anderen Account übertragen.

    VS
    4. Es gibt kein "Recht auf Verschmelzung". Wenn Dilithium von einem Zweitaccount auf einen Hauptaccount übertragen und im Anschluß der Zweitaccount deaktiviert wird, ist dies eine Kulanzhandlung seitens des deutschen Supports nach Rücksprache und Maßgabe der Kollegen in den USA. Dies wird üblicherweise vorgenommen, wenn z.B. aus technischen Gründen auf einen der Accounts nicht mehr zugegriffen werden kann.

    irgendwie erkenne ich da jetzt ne art konflikt bzgl. der beiden aussagen^^ ich dachte, es ist ein service, der seit einiger zeit angeboten wird. und jetzt ist es plötzlich wieder kulanz, wenn ein account nicht richtig funktioniert?
  • Es ist und bleibt Kulanz. Es gibt keine Accountverschmelzungen. Es kann unter Umständen Dilithium von einem Zweitaccount auf den Hauptaccount übertragen werden und der Zweitaccount geschlossen werden. Das bleibt in unserem Ermessen und hier gibt es schlichtweg keinen Anspruch drauf. Es gibt eine einfache Lösung: einen Account spielen und darauf Geld ausgeben, so wie es vorgesehen und sinnvoll ist.
  • außer man hat zu viel zeit und geld. ;)

    aber dazu hätte ich einen vorschlag: wenn man stt runterlädt und startet, wird automatisch ene neue dbid erzeugt. würde es nicht sinn machen, bevor das eigentliche tutorial strtet, abzufragen "neu starten oder in bestehenden account einloggen?".

    ich habe mir anfangs zwei accs angelegt, weil ich auf zwei geräten angefangen hab zu spielen. bis ich dann geschnallt hab, wie man sich umloggt, war ich bei beiden schon so weit, dass ich keinen mehr aufgeben wollte.

    im endeffekt habt ihr dann einen aufeglöst. das war aber wohl noch vor der großen welle solcher anfragen (ist locker schon 1.5 jahre her). aber sowas ist vermeidbar, wenn man direkt am anfang nachfragen würde.
    Deep Space Exploration Fleet - German Casual Fleet
    Created a kingdom. Reached for the wisdom. Failed in becoming a god.
  • Ja, das wäre aus meiner Sicht auch sinnvoll. Ich werde den Vorschlag nochmal weitergeben.
  • *ST* Gambit*ST* Gambit ✭✭✭
    Es ist und bleibt Kulanz. Es gibt keine Accountverschmelzungen. Es kann unter Umständen Dilithium von einem Zweitaccount auf den Hauptaccount übertragen werden und der Zweitaccount geschlossen werden. Das bleibt in unserem Ermessen und hier gibt es schlichtweg keinen Anspruch drauf. Es gibt eine einfache Lösung: einen Account spielen und darauf Geld ausgeben, so wie es vorgesehen und sinnvoll ist.

    es kann also sein, dass jmd fragt, ob sein 2. acc gelöscht werden und das dili auf den ersten übertragen werden soll und der support entscheidet, dass dies NICHT geschieht?

    ich spreche nicht von VERSCHMELZEN! es geht einzig um die frage, ob es eine ermessensentscheidung des supports oder ein "feature" für JEDEN ist, wie es in Canines post nach meinem verständnis zum ausdruck kam.
  • Ich denke, was Tribble mit Kulanz meinte, war:

    Es ist eigentlich nicht vorgesehen, dass Spieler zwei oder mehr Accounts betreiben. Wenn sie sich doch dazu entscheiden einen Zweitaccount anzufangen, dort Geld ausgeben und dann feststellen "Oh, ich hab eigentlich keine Zeit für zwei Accounts", dann ist das eigentlich nicht das Problem von DB. Der Spieler hat sich ja freiwillig dazu entschieden zwei Accounts zu betreiben, mit dem Wissen, dass dies zeit-intensiv werden wird.
    Streng genommen müssen wir der Bitte nach einem Merge also nicht nachkommen, da die "Schuld" in diesem Fall beim Spieler liegt. Er hätte sich das mit den zwei Accounts vorher gut überlegen müssen, besonders dass er auf beiden Geld ausgibt.
    Dass wir die Accounts dann doch mergen ist ein Kulanz-Akt, zu dem wir eigentlich nicht verpflichtet sind.
  • Guten morgen, ich denke diese frage scheint ja nun geklärt zu sein. Die frage die noch im raum steht, ist es gestattet einen Account von einem Spieler zu übernehmen ohne sie dann zu verschmelzen?
    „Ich finde Ihren Mangel an Glauben beklagenswert.“
    Anakin S.
    *ST* STARS RISA
  • GrandmaGrandma ✭✭
    Es ist ja nicht "jeder" an einem 2. Account interessiert, bzw. den dann doch zu zeitaufwändigen 2.Account mit dem 1. Account zusammengelegt zu bekommen.
    Möglicherweise drängen nur eine Handvoll deutschsprachiger Spieler auf eine günstige Kulanzregelung.
    Plan B: Übernehme einen Account in den jemand anderes viel Zeit und Geld investiert hat, wenn der Account Ersteller den Spaß am Spiel verloren hat.

    Irgendetwas stimmt mit diesem Spiel nicht, wenn normales Spielen mit dem selbst erstellten, selbst beackerten Account zu langweilig geworden ist.

    ... und das mich das nichts an geht und der Krämpel ja schon von jemand bezahlt wurde, was mich auch nichts an geht... das weiß ich ja jetzt alles schon :D
    Admiral Grandma
    [T] Raumschiff Surprise
  • *ST* Gambit*ST* Gambit ✭✭✭
    Dass wir die Accounts dann doch mergen ist ein Kulanz-Akt, zu dem wir eigentlich nicht verpflichtet sind.

    hier mal ne klare und belastbare aussage zu bekommen, ist schwerer als nen mann ohne arme zum handstand zu bringen^^

    ihr macht in aller regel einen guten job, aber dieses "ich lass mir mal ein hintertürchen offen" und "eine konkrete aussage könnte uns immer auf die füße fallen, also formuliere ich es so, dass jeder verstehen kann, was er möchte", ist ziemlicher mist...

    DASS das zusammenlegen kulanz ist, sollte hier jedem klar sein. die frage war aber eben eine andere: "es kann also sein, dass jmd fragt, ob sein 2. acc gelöscht werden und das dili auf den ersten übertragen werden soll und der support entscheidet, dass dies NICHT geschieht?"

    konkret gefragt: hat JEDER den gleichen anspruch auf diese kulanzregelung oder wird das nach wetterlage entschieden?
    Also, ja ihr habt recht, es wurde in der Vergangenheit wohl das ein oder andere Mal gemacht, das ist wahr. Es hat sich dabei um einen Fehler der Support-Mitarbeiter gehandelt, die diese Fälle behandelt haben. Genau aus diesen Gründen überarbeiten wir unsere Kommunikation, damit gerade auch Aushilfen genau wissen, was sie in solchen Situationen machen müssen.
    Aber wie die liebe Nikita schon gesagt hat, in der Zukunft wird das auch nicht mehr passieren, die Regeln sind klar und wir möchten keine Spieler unfair behandeln.

    die regeln sind hier nämlich nicht so klar und bei vielen leuten gibt es folgende fragen:

    1. accountzusammenlegung für jeden möglich? oder kann es auch abgelehnt werden? wenn ja, warum?
    2. accountSITTING für begrenzte zeit gestattet oder nicht?
    3. account verschenken gestattet?
    4. account verkaufen gestattet?
    5. eigenen account mit einem geschenkten/gekauften account zusammenlegen gestattet?

    sich dazu jeweils mit nem klaren JA oder NEIN zu äußern, würde das ganze diskutieren überflüssig machen. kann eigentlich nicht so schwer sein, seine "eigenen" regeln auch den spielern offen darzulegen ;)
  • Zombie Squirrel Zombie Squirrel ✭✭✭✭✭
    Manche Spieler sind halt „gleicher“ als andere, und wer genug jammert und eventuell noch jemand der tausende oder zehntausende Dollar auf seinem Main account ausgegeben hat, der wird halt , wenn er einen 2. oder 3. account schließen und auf seinen Main account übertragen will, anders behandelt. Und ich spreche nicht von mir, habe bisher noch kein account schließen lassen.
    •SSR Delta Flyers•
  • Liebe Leute,

    wir haben jetzt nochmal eingehend mit den Kollegen aus den USA über dieses Thema diskutiert.

    - "Account Merges" (Das Übertragen von Dilithium auf dem Konto und die Umwandlung des Gesamteinkaufswertes in Dilithium)
    werden nur durchgeführt, wenn einer euer beiden Accounts technische Probleme hat, so dass er nicht mehr repariert werden kann.

    - Jeder Fall wird individuell angeschaut und, wenn nötig, an das DB Hauptquartier in den USA weitergeleitet, damit dort
    eine finale Entscheidung gefällt werden kann.

    - Jegliche vorherigen Account Merges, die keine technischen Probleme als Hintergrund gehabt haben, die aber dennoch durchgeführt
    worden sind, waren eine Kulanz-Handlung des Supports. Solche Fälle wird es in Zukunft nicht mehr geben.
    Dafür entschuldigen wir uns. In der vorherigen Kommunikation mit den Kollegen aus den USA bezüglich Account Merges ist etwas
    falsch verstanden worden, wodurch es zu diesen Kulanz-Handlungen gekommen ist.

    Und hier nochmal zu Gambit's Fragen:

    1. Sind Account Merges für jeden möglich? Oder kann es auch abgelehnt werden? Wenn ja, warum?

    - Diese Frage sollte sich mit der oben stehenden Erklärung selbst beantworten.

    2. Ist Account-Sitting für begrenzte Zeit gestattet oder nicht?

    - Nein. Siehe Nutzungsbedingungen:

    Sie gewähren Disruptor Beam hiermit eine einfache, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche, (unmittelbar und mittelbar über mehrere Ebenen) unterlizenzierbare, übertragbare, weltweit geltende, vollständig bezahlte und lizenzgebührfreie Lizenz, Ihre Inhalte, sowie alle geänderte und davon abgeleitete Werke, alle Teile und Kopien davon gleich in welcher Form, alle Erfindungen, Entwürfe und darin verkörperte Marken, sowie alle daran gemäß Patent-, Urheber- und Markenrecht, sowie gemäß den Gesetzen zu Betriebsgeheimnissen und zu sonstigem geistigen Eigentum bestehende Rechte, zu vervielfältigen, festzuhalten, anzupassen, zu ändern, zu verbessern, zu übersetzen, umzuformatieren, davon abgeleitete Werke anzufertigen, herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu lizenzieren, dafür Unterlizenzen zu vergeben, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu übermitteln, öffentlich zu zeigen oder aufzuführen, elektronischen Zugriff zu gewähren, auszustrahlen, der Öffentlichkeit mittels Telekommunikation mitzuteilen, auszustellen, sie in einen Computerspeicher einzugeben, und besagte Inhalte zu nutzen und zu betreiben und/oder diese in andere Werke, Produkte und Leistungen in beliebiger Form, unter Nutzung beliebiger Medien oder Techniken, gleich ob schon heute bekannt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt, aufzunehmen.

    3. Ist es gestattet, seinen Account zu verschenken?

    - Nein. Siehe Nutzungsbedingungen:

    Sie gewähren Disruptor Beam hiermit eine einfache, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche, (unmittelbar und mittelbar über mehrere Ebenen) unterlizenzierbare, übertragbare, weltweit geltende, vollständig bezahlte und lizenzgebührfreie Lizenz, Ihre Inhalte, sowie alle geänderte und davon abgeleitete Werke, alle Teile und Kopien davon gleich in welcher Form, alle Erfindungen, Entwürfe und darin verkörperte Marken, sowie alle daran gemäß Patent-, Urheber- und Markenrecht, sowie gemäß den Gesetzen zu Betriebsgeheimnissen und zu sonstigem geistigen Eigentum bestehende Rechte, zu vervielfältigen, festzuhalten, anzupassen, zu ändern, zu verbessern, zu übersetzen, umzuformatieren, davon abgeleitete Werke anzufertigen, herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu lizenzieren, dafür Unterlizenzen zu vergeben, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu übermitteln, öffentlich zu zeigen oder aufzuführen, elektronischen Zugriff zu gewähren, auszustrahlen, der Öffentlichkeit mittels Telekommunikation mitzuteilen, auszustellen, sie in einen Computerspeicher einzugeben, und besagte Inhalte zu nutzen und zu betreiben und/oder diese in andere Werke, Produkte und Leistungen in beliebiger Form, unter Nutzung beliebiger Medien oder Techniken, gleich ob schon heute bekannt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt, aufzunehmen.

    4. Ist es gestattet, seinen Account zu verkaufen?

    - Nein. Siehe Nutzungsbedingungen:

    Sie gewähren Disruptor Beam hiermit eine einfache, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche, (unmittelbar und mittelbar über mehrere Ebenen) unterlizenzierbare, übertragbare, weltweit geltende, vollständig bezahlte und lizenzgebührfreie Lizenz, Ihre Inhalte, sowie alle geänderte und davon abgeleitete Werke, alle Teile und Kopien davon gleich in welcher Form, alle Erfindungen, Entwürfe und darin verkörperte Marken, sowie alle daran gemäß Patent-, Urheber- und Markenrecht, sowie gemäß den Gesetzen zu Betriebsgeheimnissen und zu sonstigem geistigen Eigentum bestehende Rechte, zu vervielfältigen, festzuhalten, anzupassen, zu ändern, zu verbessern, zu übersetzen, umzuformatieren, davon abgeleitete Werke anzufertigen, herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu lizenzieren, dafür Unterlizenzen zu vergeben, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu übermitteln, öffentlich zu zeigen oder aufzuführen, elektronischen Zugriff zu gewähren, auszustrahlen, der Öffentlichkeit mittels Telekommunikation mitzuteilen, auszustellen, sie in einen Computerspeicher einzugeben, und besagte Inhalte zu nutzen und zu betreiben und/oder diese in andere Werke, Produkte und Leistungen in beliebiger Form, unter Nutzung beliebiger Medien oder Techniken, gleich ob schon heute bekannt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt, aufzunehmen.

    5. Ist es gestattet, seinen eigenen Account mit einem geschenkten/gekauften Account zusammenzulegen?

    - Nein. Siehe oben stehende Antwort + Nutzungsbedingungen:
    Bugs in den Leistungen zu missbrauchen oder Merkmale der Leistungen auszunutzen, um sich von den Leistungen nicht beabsichtigte Vorteile gegenüber anderen Spielern zu verschaffen; mehrere Konten einzurichten, um die Bewertungen oder Scores künstlich zu erhöhen; oder eine beliebige Form von „Marionettentheater“ zu betreiben, oder eine beliebige Maßnahme zu ergreifen, die nach Ansicht von Disruptor Beam dem Sinn oder Zweck der Leistungen widerspricht.
  • *ST* Gambit*ST* Gambit ✭✭✭
    na das ist doch mal ne konkrete aussage ohne das sonstige blabla, danke dafür.

    im endeffekt heißt das also, was in den letzten wochen an account merges durchgeführt wurde, war durchweg ein verstoß gegen die eigenen DB richtlinien, nur wusste es keiner. denn technische probleme dürften ja in keinem fall vorgelegen haben. übersetzen wir "kulanzhandlungen" also mit FEHLER, wird der post sogar verständlich ;)

    klingt nach 5000 sorrytons für alle oder 1000 dili nur für mich :joy:

    p.s. abschließend noch eine bitte: vllt sollte man die verhängte sanktion in diesem zusammenhang nochmal überdenken. hier hatte ja letztens jmd öffentlich gemacht, dass sein account aufgrund der unkenntnis der regeln gesperrt wurde. regeln, die scheinbar selbst der support nicht eindeutig zu kennen schien. dies wäre "echte" kulanz ;)
  • Jim RaynorJim Raynor ✭✭✭
    edited May 2018
    Jetzt bin ich dafür verwirrt :).

    DB schreibt selbst in den TOS, das man sowohl direkt als auch notfalls zumindest implizit so verstehen kann, dass die Weitergabe des Accounts an Bevollmächtigte zulässig sei:
    Sie sind vollumfänglich dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit Ihre Kontodaten zu wahren (einschließlich Nutzernamen / Kontobezeichnungen und Passwörter und Rechnungsdaten). Des Weiteren tragen Sie in vollem Umfang die Verantwortung für jegliche unter Ihrem Konto von einer beliebigen anderen Person verfolgten Tätigkeiten, die Sie (i) bevollmächtigt haben, auf Ihr Konto zuzugreifen; oder die Sie (ii) nicht bevollmächtigt haben, auf Ihr Konto zuzugreifen, die aber auf Grund Ihrer Fahrlässigkeit (oder, wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind, auf Grund Ihrer groben Fahrlässigkeit) Zugriff auf Ihr Konto genommen hat (nachfolgend als „Unbefugter Nutzer” bezeichnet). Sie sagen zu, Disruptor Beam unverzüglich von jeglicher unbefugten Nutzung oder von einem beliebigen Diebstahl Ihres Kontos oder von einer beliebigen sonstigen Verletzung der Sicherheit in Kenntnis zu setzen (und ordnungsgemäß dokumentierte Beweise zu übermitteln, wie diese in angemessenem Umfang von Disruptor Beam verlangt werden). [/b]

    Damit räumt DB aus meiner Sicht das Recht ein, andere Personen mit der Nutzung des Accounts zu bevollmächtigen, insbesondere da DB selbst zwischen befugten und unbefugtem Nutzen unterscheidet. DB weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass der Accountinhaber für alle Handlungen des Bevollmächtigten selbst verantwortlich ist, womit a) der Account für Fehlverhalten des Bevollmächtigten gesperrt werden kann (die Ausrede, dass der Bevollmächtigte aber schuld sei, zieht in dem Fall nicht) und b) sich DB etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber vorbehält, weil er aus Sicht von DB weiterhin für alle Handlungen verantwortlich ist.

    Diese Information halte ich für klar falsch bzw. ist definitiv nicht von den AGB gedeckt, sollte sie dennoch so ausgelegt werden. Hätte DB die Weitergabe von Accountdaten komplett untersagen wollen, hätte man dies auch so explizit in die TOS aufnehmen müssen (z.B. "Jede Weitergabe der Accountdaten ist untersagt, dies gilt insbesondere auch für die zeitweise Überlassung des Accounts an Dritte im Sinne einer zeitweisen Vertretung".)


    Den Absatz den du 3 mal kopiert hast, gilt nebenbei für Deutschland nicht, siehe Folgesatz im nächsten Absatz. Hier wird erst eine Regel aufgestellt, die im folgenden für Deutschland wieder aufgehoben wird.
    Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gilt das Folgende:

    Hintergrund ist, dass der von dir 3 mal zitierte Absatz sich rein darauf bezieht, dass DB sich ein Nutzungsrecht an allem User Generated Content einräumen lässt (vergleichbar ist Facebook, was sich grundsätzlich für jedes vom Nutzer hochgeladene Foto alle Nutzungsrechte inkl. kommerzieller Verwertbarkeit einräumen lässt, was in Deutschland so aber auch unzulässig ist). In Deutschland ist das in der Form jedoch unzulässig, daher die anschließende Ausnahme, dass dies keine Übertragung des Urheberrechts an sich darstellen soll (was in Deutschland unmöglich ist, in den USA jedoch erlaubt und Gang und Gäbe ist), sondern lediglich einfache Nutzungsrechte gewährt werden.


    Das Verbot den Account oder Teile davon zu verkaufen, ergibt sich aus folgendem Absatz:
    Es ist Ihnen nicht gestattet, ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Disruptor Beam beliebige einzelne Spielwerte (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Ihr Konto, Figuren, Unterbringungen, Gegenstände, Vorteile, Gutschriften, Währung, Spielmünzen oder beliebige sonstige, virtuelle in-game Gegenstände oder sonstige Materialien, die im Spiel oder in den Leistungen auftreten oder durch dieses/diese generiert werden), Informationen oder aus den Leistungen gewonnene Leistungen zu ändern, zu kopieren, zu verbreiten, zu übermitteln, auszustellen, aufzuführen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, in Lizenz zu vergeben, daraus abgeleitete Werke zu schaffen, anzupassen, zu übersetzen, zu übertragen, zu kaufen, zu versteigern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu verkaufen. Sie dürfen Ihr Konto / Ihre Konten nicht nutzen, um in-game Virtuelle Gegenstände zum Zwecke eines wirtschaftlichen Gewinns in der realen Welt „anzubauen“ (mit anderen Worten, Sie dürfen die Disruptor Beam Spiele oder Leistungen nicht vorrangig für den Zweck spielen, ein Inventar an Virtuellen Gegenständen aufzubauen). Sie dürfen keine Software oder Hardware verwenden, die die Anzahl der unmittelbar auf die Leistungen Zugriff nehmenden oder nutzenden Nutzer verringert (auch als „multiplexende“ oder „poolende“ Software oder Hardware bekannt). Sie stimmen des Weiteren zu, keinerlei Mittel auf anderem Wege als über die Disruptor Beam Seiten zu schaffen oder bereitzustellen, durch die das Online-Computerspiel von Disruptor Beam von anderen gespielt werden kann, zum Beispiel durch Server-Emulatoren (Freeshards).
  • Ach, da hast Du Recht, lieber Jim. Da hab ich tatsächlich den falschen Abschnitt reinkopiert. Genau, der den Du angibst:

    Es ist Ihnen nicht gestattet, ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Disruptor Beam beliebige einzelne Spielwerte (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Ihr Konto, Figuren, Unterbringungen, Gegenstände, Vorteile, Gutschriften, Währung, Spielmünzen oder beliebige sonstige, virtuelle in-game Gegenstände oder sonstige Materialien, die im Spiel oder in den Leistungen auftreten oder durch dieses/diese generiert werden), Informationen oder aus den Leistungen gewonnene Leistungen zu ändern, zu kopieren, zu verbreiten, zu übermitteln, auszustellen, aufzuführen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, in Lizenz zu vergeben, daraus abgeleitete Werke zu schaffen, anzupassen, zu übersetzen, zu übertragen, zu kaufen, zu versteigern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu verkaufen. Sie dürfen Ihr Konto / Ihre Konten nicht nutzen, um in-game Virtuelle Gegenstände zum Zwecke eines wirtschaftlichen Gewinns in der realen Welt „anzubauen“ (mit anderen Worten, Sie dürfen die Disruptor Beam Spiele oder Leistungen nicht vorrangig für den Zweck spielen, ein Inventar an Virtuellen Gegenständen aufzubauen). Sie dürfen keine Software oder Hardware verwenden, die die Anzahl der unmittelbar auf die Leistungen Zugriff nehmenden oder nutzenden Nutzer verringert (auch als „multiplexende“ oder „poolende“ Software oder Hardware bekannt). Sie stimmen des Weiteren zu, keinerlei Mittel auf anderem Wege als über die Disruptor Beam Seiten zu schaffen oder bereitzustellen, durch die das Online-Computerspiel von Disruptor Beam von anderen gespielt werden kann, zum Beispiel durch Server-Emulatoren (Freeshards).

    ist der richtige. Mea culpa.

    Was aber Deine eigentliche Aussage betrifft, dass die Aussage der Kollegen aus den USA widersprüchlich mit den TOS erscheint, da fragen wir nochmal nach.
  • Der Dienst des mergen wurde in bisheriger Form eingestellt?
    Mit sofortiger Wirkung?
    Ohne Ankündigung?
    Einfach so?
    Der frühe Vogel bekam den Wurm, alle die unschlüssig waren bekommen einen Tritt?

    Schreiende Ungerechtigkeit an allen Fronten.
    Also alles wie gehabt im Hause Disruptor Beam.
  • Also nochmal langsam. In den AGBs steht was von Haftung bei Weitergabe der Account Daten. D.h. DB ist sich bewusst dass die Log In Daten theoretisch weitergegeben werden können.... und regelt lieber die Haftung anstatt dies von vornherein Auszuschließen. Wenn jetzt Person A den Account von Person Z spielt, ist also Person Z dafür verantwortlich was Person A macht. Da lese ich aus den AGBs was das Übergeben eines Accounts angeht. Theoretisch möglich aber Person Z haftet( Account-creator quasi).

    Eigentlich ist auch nicht entscheident was die Kollegen sagen, wie das auszulegen ist sondern entscheident ist, was in den AGBs steht..Die Regeln das Geschäftsverhältnis zwischen Spielern und Anbietern.

    Die 2. Klausel dass es untersagt ist, ein Konto oder andere Teile zu verleihen, verkaufen etc usw widerspricht doch dem ersten Auszug aus den AGBs. Welche ist denn nun gültig? Welche nicht? Oder sind aufgrund des Widerspruchs beide nicht gültig?

    BTW die €,£ und $ werden seitens DB natürlich trotzdem gerne entgegengenommen die Spieler A in den Account von Spieler Z "investiert".

    Und wie schon von jemand anderem angemerkt wurde unterscheidet man ja seitens DB zwischen berechtigten und unberechtigten Zugriff.

    Was sind da die Unterscheidungsmerkmale? Wenn jemand sagt,: "Hier hast meine Daten", dann handelt es sich für mein Verständnis um einen berechtigten Zugriff.

    Und dann steht da auch noch was von " ohne Zustimmung seitens DB"... Ich wage mal die These dass eine Email in der sinngemäß steht: " die beide Accounts wurden gemerged" durchaus als schriftliche Zustimmung zu werten ist.

    Wenn irgendjemand ohne irgendwas zu prüfen die Accounts zusammenlegt, wessen Problem ist das dann? Wer hat den fehler gemacht? Achja... den Merge hätte es gar nicht geben dürfen.

    Man hätte sich diese ganze Diskussion sparen können wenn man von vornherein das Zusammenführen von Accounts nicht durchgeführt hätte. Punkt.. mißverständnis hin oder her. Das war einfach blauäugig.

    Das jetzt nachgefragt werden muss wie etwas auszulegen sei, zeigt doch dass die Formulierungen nicht eindeutig sind aber User sollen das verstehen?

    Um ein Exempel zu statuieren wird ein Spieler gesperrt. Was wird dem nochmal vorgeworfen? Verstoß gegen (sich widersprechende) Nutzungsbedingung? Weil ein Accountmerge durchgeführt wurde? also eine Sache die es gar nicht geben darf? Der Support scheint doch selber ins schwimmen zu kommen bei DEN Nutzungsbedingungen und deren Handhabung.

    Vielleicht mal auf Deutsch ohne die AGBs zu zitieren, bitte. Ihr kriegt das bestimmt auch allgemein gehalten hin ohne den Datenschutz zu verletzen. Was ist der Vorwurf?

    Vielleicht sollten hier mal alle Beteiligten einsehen dass hier großer Mist passiert ist und versuchen sich gütlich zu einigen und aus den gemachten Fehlern lernen und nicht die Schuld auf einem Bauernopfer abwälzen.
  • Jim RaynorJim Raynor ✭✭✭
    edited May 2018
    Bärchen wrote: »
    Die 2. Klausel dass es untersagt ist, ein Konto oder andere Teile zu verleihen, verkaufen etc usw widerspricht doch dem ersten Auszug aus den AGBs. Welche ist denn nun gültig? Welche nicht? Oder sind aufgrund des Widerspruchs beide nicht gültig?

    Nein, juristisch gibt es da eigentlich kein Widerspruch, da Kauf, Leihe und Vollmacht drei voneinander unterscheidbare rechtliche Konstrukte sind.

    Bei einem Kauf verkauft A B eine bestimmte Sache. A muss B die Sache übergeben und das Eigentum daran verschaffen, B den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. A verliert alle seine Rechte an der ursprünglichen Sache, sie ist künftig im Eigentum von B. Beispiel: A verkauft B ein Buch, welches anschließend allein B gehört.
    Auf STT bezogen wäre das der klassische Accountverkauf. Ich gebe dir meine Zugangsdaten, du mir Betrag X, danach gehört der Account dir und du kannst Zugangsdaten/Emailadresse nach belieben ändern.

    Bei einer Leihe wird der Leihgegenstand unentgeltlich zum Gebrauch auf Zeit oder unbegrenzt überlassen (wäre es entgeltlich läge eine Miete vor). Der Entleiher kann grundsätzlich mit dem Leihgegenstand machen was er möchte (dürfte er damit nichts machen, es soll nur gelagert werden, wäre es ein Verwahrungsvertrag). Der Verleiher kann jederzeit (Ausnahmen mal ignoriert) den Leihgegenstand zurückverlangen. Beispiel: A leiht B ein Buch mit dem B dann grundsätzlich machen kann was er will, er muss es A aber zurückgeben, wenn A es will.
    Auf STT bezogen wäre das wohl am ehesten "hab kein Bock mehr derzeit, hier mein Account, spiel damit weiter, falls ich irgendwann doch wieder Lust habe, will ich ihn aber wieder haben".

    Unter einer Vollmacht versteht man eine Vertretungsmacht. Mit einer Vollmacht räumt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten das Recht ein, in seinem Namen zu handeln. A kann B bevollmächtigen bestimmte Dinge für ihn zu tun, A gibt B die Vollmacht ein bestimmtes Auto zu kaufen und gibt ein Budget vor [würde A B sagen, dass er ein bestimmtes Auto für ein bestimmten Preis in seinem Namen kaufen soll, wäre B nur Bote, da er keine eigene Willenserklärung abgeben würde; ein Bote hat keinen Handlungsspielraum und muss sich exakt an Vorgaben halten, ein Bevollmächtigter hat gewissen Handlungsspielraum].
    Auf STT bezogen wäre das wohl die klassische "Urlaubsvertretung". "Ich bin zwei Wochen nicht da, hier hast du mein Account, versuche die Dailies mitzunehmen und bei Events einen möglichst guten Rang zu erreichen, du kannst mit dem Dilithium Events Packs kaufen wie du es für sinnvoll hälst."


    Auf die Aussage aus den USA bin ich an der Stelle jedoch auch gespannt.
  • Wir haben nun Rückmeldung erhalten.

    Die Nutzungsbedingungen besagen:

    Es ist Ihnen nicht gestattet, ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Disruptor Beam beliebige einzelne Spielwerte (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Ihr Konto, Figuren, Unterbringungen, Gegenstände, Vorteile, Gutschriften, Währung, Spielmünzen oder beliebige sonstige, virtuelle in-game Gegenstände oder sonstige Materialien, die im Spiel oder in den Leistungen auftreten oder durch dieses/diese generiert werden), Informationen oder aus den Leistungen gewonnene Leistungen zu ändern, zu kopieren, zu verbreiten, zu übermitteln, auszustellen, aufzuführen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, in Lizenz zu vergeben, daraus abgeleitete Werke zu schaffen, anzupassen, zu übersetzen, zu übertragen, zu kaufen, zu versteigern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu verkaufen.

    Somit ist eine Account-Weitergabe, Account-Sitting etc. NICHT gestattet.

    Was den vermeintlichen Widerspruch mit diesem Paragraphen angeht:

    Sie sind vollumfänglich dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit Ihre Kontodaten zu wahren (einschließlich Nutzernamen / Kontobezeichnungen und Passwörter und Rechnungsdaten). Des Weiteren tragen Sie in vollem Umfang die Verantwortung für jegliche unter Ihrem Konto von einer beliebigen anderen Person verfolgten Tätigkeiten, die Sie (i) bevollmächtigt haben, auf Ihr Konto zuzugreifen; oder die Sie (ii) nicht bevollmächtigt haben, auf Ihr Konto zuzugreifen, die aber auf Grund Ihrer Fahrlässigkeit (oder, wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind, auf Grund Ihrer groben Fahrlässigkeit) Zugriff auf Ihr Konto genommen hat (nachfolgend als „Unbefugter Nutzer” bezeichnet). Sie sagen zu, Disruptor Beam unverzüglich von jeglicher unbefugten Nutzung oder von einem beliebigen Diebstahl Ihres Kontos oder von einer beliebigen sonstigen Verletzung der Sicherheit in Kenntnis zu setzen (und ordnungsgemäß dokumentierte Beweise zu übermitteln, wie diese in angemessenem Umfang von Disruptor Beam verlangt werden).

    so haben wir dies an die Rechtsabteilung zur Prüfung weitergegeben.
  • *ST* Gambit*ST* Gambit ✭✭✭
    Es ist Ihnen nicht gestattet, ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Disruptor Beam beliebige einzelne Spielwerte (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Ihr Konto, Figuren, Unterbringungen, Gegenstände, Vorteile, Gutschriften, Währung, Spielmünzen oder beliebige sonstige, virtuelle in-game Gegenstände oder sonstige Materialien, die im Spiel oder in den Leistungen auftreten oder durch dieses/diese generiert werden), Informationen oder aus den Leistungen gewonnene Leistungen zu ändern, zu kopieren, zu verbreiten, zu übermitteln, auszustellen, aufzuführen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, in Lizenz zu vergeben, daraus abgeleitete Werke zu schaffen, anzupassen, zu übersetzen, zu übertragen, zu kaufen, zu versteigern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu verkaufen.

    wenn auch nur 1 % der spieler diesen satz vollumfänglich verstehen würden, wären mindestens 5 % der spieler juristen...

    nur mal zur verdeutlichung, damit sich alle mal an den kopf fassen:
    verboten ist:

    - beliebige einzelne Spielwerte (bis auf meinen eigenen körper dürfte da ja praktisch alles drunter zu subsumieren sein)
    - Informationen (screenshots? ingame name? level? ergebnisse bei events? angesammelte credits? inhalt von selbst geöffneten packs? werbung für die eigene flotte mit angabe von eckdaten?)
    - aus den Leistungen gewonnene Leistungen (dafür hätte ICH übrigens gerne ne übersetzung von jemandem, der mehr sachverstand als ich hat...)

    zu ändern, zu kopieren, zu verbreiten, zu übermitteln, auszustellen, aufzuführen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, in Lizenz zu vergeben, daraus abgeleitete Werke zu schaffen, anzupassen, zu übersetzen, zu übertragen, zu kaufen, zu versteigern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu verkaufen

    würde sich auch nur EINER an jede dieser regeln halten, dürfte man nur alleine und im dunkeln spielen...

    p.s. ne frage zu den account merges noch: in den usa bestimmt ja das case law den lauf der welt... durch die schaffung einer nicht unerheblichen menge von ungerechtfertigten merges könnte man ja fast mal die frage in den raum werfen, was dies für die anderen spieler zur folge hat, die eindeutig und in jeder hinsicht dadurch benachteiligt wurden... aber das sind nur die gedanken, die einem bei der hitze so kommen ;)



  • Jim RaynorJim Raynor ✭✭✭
    edited May 2018
    Ich habe mir mal spaßeshalber 4 andere AGB angeguckt, die es meines Erachtens absolut klar regeln:

    League of Legends: https://euw.leagueoflegends.com/de/legal/termsofuse
    1.4. Kann ich mein Konto oder meine Anmeldedaten weitergeben oder verkaufen? (Nein.)

    Wenn du ein Konto bei uns erstellst, bitten wir dich um Auswahl eines einmaligen Benutzernamens und eines Passworts (zusammen deine „Anmeldedaten“), die du bei jedem Zugriff auf das Spiel verwendest. Du darfst dein Konto oder deine Anmeldedaten an niemanden weitergeben. Du darfst dein Konto oder deine Anmeldedaten nicht verkaufen, übertragen oder einer anderen Person den Zugriff darauf gestatten oder dies anbieten. Du bist vollständig für die Geheimhaltung deiner Anmeldedaten verantwortlich. Bitte teile uns umgehend mit, wenn dir eine Sicherheitsverletzung bekannt wird, darunter auch der Verlust, Diebstahl oder die unberechtigte Offenlegung deiner Anmeldedaten.

    Steam: https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/german/
    C. Ihr Konto
    [....]
    Es ist Ihnen untersagt, Ihr Kennwort oder Benutzerkonto Dritten offenzulegen bzw. zugänglich zu machen oder Dritte sonst Ihr Kennwort oder Benutzerkonto nutzen zu lassen, es sei denn, Valve hat dem ausdrücklich zugestimmt. Sie sind für die Sicherheit Ihres Computersystems und die Geheimhaltung Ihrer Anmeldedaten und Ihres Kennworts verantwortlich. Valve ist in keiner Weise für die Verwendung Ihres Kennworts und die Nutzung Ihres Benutzerkontos verantwortlich sowie auch nicht für jegliche Kommunikation und Aktivität auf Steam, die durch die Verwendung Ihres Kennworts durch Sie zustande kommt sowie durch jegliche andere Personen, denen Sie absichtlich oder unabsichtlich Ihr Kennwort durch Bruch dieser Vertraulichkeitsklausel mitgeteilt haben.

    GOG: https://support.gog.com/hc/de/articles/212632089-Nutzungsbedingungen
    3.3 Dein GOG-Konto und deine GOG-Inhalte sind personenbezogen und können nicht geteilt, verkauft, verschenkt oder anderweitig an Dritte übertragen werden. Dein Zugriff und die Nutzung dieses Kontos und dieser Inhalte unterliegen den Regeln von GOG, die hier nachzulesen sind und bei Bedarf aktualisiert oder angepasst werden.

    Blizzard: http://eu.blizzard.com/de-de/company/legal/eula.html
    1. Die Plattform
    A. Der Blizzard -Account
    [...]
    v. Bei der Einrichtung des Accounts werden Sie aufgefordert, einen einmaligen Benutzernamen und/oder ein Passwort (gemeinsam nachfolgend die „Anmeldedaten“) auszuwählen. Sie erklären sich einverstanden, dass Sie nicht Ihren wirklichen Namen als Passwort für den Account verwenden und dass Sie den Account oder die Anmeldedaten an niemand anderen als in dieser Vereinbarung ausdrücklich angegeben weitergeben.
    vi. Sie sind für die Geheimhaltung der Anmeldedaten verantwortlich und haften für jedwede Nutzung der Anmeldedaten und des Accounts, sowohl für von Ihnen autorisierte als auch von Ihnen nicht autorisierte Käufe.* Falls Sie feststellen oder einen begründeten Verdacht haben, dass die Sicherheit verletzt wird, insbesondere ein Verlust, Diebstahl oder eine unbefugte Offenlegung der Anmeldedaten, sind Sie verpflichtet, dies Blizzard unverzüglich unter https://eu.support.blizzard.com/de-de/.mitzuteilen.

    * Das ist eine ähnliche Formulierung wie bei DB, die hier aber klar(er) darauf abstellt, dass für sie "Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag" gilt, jeder Kauf ist ein Kauf, egal ob selbst vorgenommen oder durch Dritte, die auf irgendeine Weise Zugriff darauf erlangt haben. DB regelt es an die hiesigen Gesetze angepasst, indem die Haftbarkeit nur auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird.

    Alle 4 AGBs sprechen klar davon, dass bereits das Teilen der Accountdaten verboten ist, ohne auf explizite Rechtsfiguren der wie Leihe/Kauf/Leasing/Schenkung etc. zurückzugreifen.

    Die AGB von STT/DB werden hier aber extrem verwirrend bzw. widersprüchlich. Grundsätzlich bedeutet "Sie sind vollumfänglich dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit Ihre Kontodaten zu wahren [...]." auch, dass man die Accountdaten nicht einfach weitergeben darf, weil der Vertrag zwischen DB und dem Spieler zu Stande kommt und zwischen diesen beiden Parteien das Vertraulichkeitsverhältnis besteht und nicht Dritten verfügbar gemacht werden darf. Dann wiederum spricht DB selbst plötzlich von der Möglichkeit von Dritten, die zur Accountnutzung bevollmächtigt wurden (und grenzt sie explizit von unbefugter Nutzung ab). Das kann man an der Stelle durchaus so verstehen, dass man Dritte zur Accountnutzung bevollmächtigen kann, weil DB selbst von dieser Möglichkeit spricht.

    Steams AGB lösen dies durch die Formulierung "jegliche andere Personen, denen Sie absichtlich oder unabsichtlich Ihr Kennwort durch Bruch dieser Vertraulichkeitsklausel mitgeteilt haben" deutlich klarer.

    Ich sehe da für die STT/DB AGB das Problem, dass man sie sowohl nicht als klar und verständlich im Sinne des § 307 I BGB ansehen könnte (wodurch sie unwirksam wären) und sie mehrdeutig ausgelegt werden können im Sinne des § 305c III BGB (wodurch die kundenfreundlichere Interpretation gelten würde).

    Also ich finde diese Klausel höchst unglücklich formuliert. Bei AGB sollte man beachten, dass sie eigentlich allgemein verständlich formuliert sein müssen. Auch wenn sie juristisches regeln, müssen sie ohne Jurastudium für den Durchschnittsverbraucher verständlich sein. Gerade GOG und LoL finde ich in der Verständlichkeit ihrer AGB absolut vorbildlich (GoGs "DEUTSCHE" VERSION ist eine geniale Idee) Im Grunde wäre hier der Satz (wie er bei allen anderen 4 Beispielen auch drinsteht) "Sie dürfen Ihre Accountdaten niemand anderem weitergeben" die wohl einfachste und klarste Lösung gewesen statt diese relativ komplizierten Verrenkungen, die jeder anders interpretiert bzw. auslegt.



    Aber im Grunde sind wir hier in einer akademischen Diskussion bzw. einer die man vor Gericht führen würde. Sollte DB die AGB in Zukunft nochmal überarbeiten sollte man das imho wesentlich klarer formulieren.

    Die Fragen ob Accountsharing erlaubt ist oder nicht und ob Accountmerges durchgeführt werden sind ja beide inzwischen erfreulicherweise klar beantwortet worden. Klar gilt im Zweifel was in den AGB steht, jedoch werden diese zunächst zuerst von DB ausgelegt und angewendet, egal wie gut oder schlecht sie formuliert sind bzw. was tatsächlich darin steht. Auf Basis der bestehenden AGB wird man es auch grundsätzlich weiter vertreten (können), egal wie unglücklich sie formuliert sind, für rechtssicher (im Sinne dass man damit einen Richter überzeugen könnte) halte ich sie jedoch absolut nicht. Aber allein das hier sie keiner so wirklich versteht und man auf Input der Rechtsabteilung wartet, zeugt von der Missverständlichkeit und das man sie eigentlich bei nächster Gelegenheit dahingehend überarbeiten sollte.
  • Jim RaynorJim Raynor ✭✭✭
    edited May 2018
    doppel post / löschen
  • *ST* Gambit*ST* Gambit ✭✭✭
    kleine anmerkung von mir:

    sind formulierungen in den AGB - warum auch immer - unwirksam, tritt die gesetzliche regelung an deren stelle. unwirksam sind formulierungen unter umständen auch dann, wenn sie zu kompliziert verfasst wurden.

    ich zitiere da mal was:

    "Des Weiteren muss der Vertragspartner bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis erlangen können... „Zumutbar“ ist die Kenntnisnahme ferner nur dann, wenn die AGB für den Vertragspartner mühelos lesbar, übersichtlich und verständlich sind (z.B. keine winzig kleinen, überlangen oder unverständlich formulierten AGB). Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten gehen zulasten des Verwenders. "

    und daher als kleiner denkanstoß: accounts, die aufgrund unverständlicher AGB gesperrt wurden, sind dies möglicherweise zu unrecht. würde ich WEIT über 1000 euro in ein spiel investieren und mein account würde "auf eis" gelegt werden, wäre ich wohl nicht nur verärgert, sondern würde mich zumindest mal mit der verbraucherzentrale kontakt aufnehmen. als unternehmen hingegen würde ich mich nach ner brauchbaren kanzlei umsehen, die meine AGB mal überprüft. und vllt ganz nebenbei aus kulanz einem spieler entgegenkommen, der mehrere 1000 euro investiert hat und dem ich durch mein fehlerhaftes - äh ich meinte kulantes - verhalten überhaupt erst geholfen habe, gegen möglicherweise unwirksame AGB zu verstoßen ;)
  • Jim RaynorJim Raynor ✭✭✭
    edited May 2018
    Die Frage, ob und wie überhaupt AGB bei Handyspielen wirksam einbezogen werden können, ist ein Kapitel für sich, daher habe ich es ausgeklammert :). Es gibt durchaus Spiele, die explizit bei der Accounterstellung ein Häckchen bei "Ich akzeptiere die AGB" verlangen und dort auch die AGB verlinkt haben, das ist häufig bei Spielen der Fall, die von deutschen Anbietern kommen und mit der sehr verbraucherfreundlichen Rechtslage hier besser vertraut sind. Die Länge ist auf kleinen Displays ebenfalls in der Literatur ziemlich umstritten.

    Rein praktisch spielt es aber immer erst eine Rolle, wenn ein Streit auch tatsächlich vor einem Gericht landet. Jeder Anbieter wird grundsätzlich immer davon ausgehen, dass seine AGB wirksam einbezogen wurden und sie so auslegen, wie er es möchte. Ob dann auch tatsächlich die AGB wirksam einbezogen worden sind und was sie tatsächlich bedeuten oder ob sie unverständlich sind entscheidet dann der Richter.

    Solche Fälle gehen aber selten bzw. nie vor Gericht, mir sind zumindest keine Fälle bekannt (falls jemand mal etwas gelesen hat, gerne darauf verweisen!), da die Anbieter das in der Regel lieber "billiger" ohne Gericht lösen, wenn zum Beispiel Kinder betroffen sind, die für zehntausende Euro in einer App eingekauft haben. Es gibt lediglich ein paar Aufsätze über diese Fragen.

    In der Regel werden solche Sperrungen auch nur bei Cheats oder Accountverkäufen durchgeführt. Ein "casual Spieler", der nichts oder nur 2,50 in nem Spiel ausgegeben hat, wird in der Regel deswegen auch keinen Anwalt einschalten, sich maximal lautstark beschweren.

    Spieler, die aber tatsächlich tausende bis zehntausende Euro ausgegeben haben, hätten da eher die (finanzielle) Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten und es auf eine richterliche Klärung ankommen zu lassen. Ob das bei dem hier betroffenen Spieler Aussicht auf Erfolg hätte, kann man aber nur beurteilen, wenn man alle Details kennt. Aber dass hier tatsächlich ein Whale gesperrt wird, ist doch ungewöhnlich. Daneben gibt es hier diverse offene Rechtsfragen, da diese Rechtsfragen immer noch "Neuland" sind und daher das Prozessrisiko kaum abschätzbar ist und man im Zweifel auch bereit sein müsste den kompletten Weg bis zum BGH gehen zu wollen. Ein solcher Rechtsstreit würde daher im Zweifel Jahre dauern und etwas Geld kosten, wenn es auch in Deutschland sich in der Regel im Rahmen hält (gerade im Vergleich mit den Prozesskosten in den USA).
  • Jim RaynorJim Raynor ✭✭✭
    edited May 2018
    Ich habe gerade bei Beck Online mal noch etwas quergelesen und zumindest ein interessantes Urteil dazu gefunden: (Wer Jurist ist und Zugriff auf Beck Online hat, der Aufsatz "Schwiering/Zurel: Gaming & Recht - Zwei Bereiche wachsen zusammen! - Aktuelle Entwicklungen der Rechtslage und Diskussion MMR 2016, 440" ist ebenfalls sehr interessant, da wurde auch auf das Urteil verwiesen)


    AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 04.05.2012 - 208 C 42/11

    Fristlose Kündigung eines Spielnutzungsvertrages bei Onlinespiel wegen nachgewiesener Verwendung unzulässiger Botprogramme bei wirksamer Einbeziehung der AGB rechtens.

    https://openjur.de/u/428225.html


    Hierbei ging es im Kern darum, dass jemand unzulässigerweise mehrere Accounts nutzte und diese noch mittels Bots bespielte. Das Gericht hat sowohl die Kündigung wegen Verstoßes gegen die AGB bejaht als auch § 314 BGB.

    Hier sieht man schön den Einwand von Gambit bzgl. der Einbeziehung der AGB. Zunächst prüft das Gericht ob die AGB überhaupt wirksam einbezogen wurden, bevor es die AGB selbst prüft. Bei dem Spiel konnte man nur spielen, indem man sie zuvor akzeptiert. Bei STT dürfte es wohl schon daran scheitern, man kann es spielen ohne jemals auch nur ansatzweise auf das Bestehen von AGB hingewiesen zu werden, geschweige denn dass man sie zu irgendeinem Zeitpunkt aktiv akzeptieren würde.
    Bei den entsprechend überschriebenen Regelungen der Beklagten (Bl. 17 ff d.A.) handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff BGB. Denn die den Vertragsinhalt gestaltenden Bedingungen sind unstreitig für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und werden von der Beklagten bei Abschluss der Verträge in dem Sinne gestellt, dass sie ihre Einbeziehung verlangt. Die Einbeziehung der AGB ist auch wirksam erfolgt. Denn sie können durch Anklicken des sich bereits auf der Einstiegsseite befindlichen Feldes „AGB akzeptieren“ nicht nur eingeblendet, sondern auch ohne weiteres gelesen und kritisch geprüft werden (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Auflage, § 305, RdNr. 36 ff.). Im Übrigen ist eine Registrierung für „…“ unstreitig nicht möglich, ohne das Feld „AGB & Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert“ mit einem Mausklick zu markieren.

    Weiter ginge es mit gesetzlichen Gründen, hier § 314 BGB. Zunächst muss nach Abs. 1 ein wichtiger Grund vorliegen, bei dem eine Interessenabwägung erfolgt. Bei Cheating/Botusing wird man das in der Regel immer annehmen können, die Ausführungen des Gerichts sind imho absolut stichhaltig (der Richter war mit Sicherheit auch jünger, worauf die Nutzung des Wortes Botusing in einem Urteil hindeutet :))
    Die damit zugrunde zu legenden Verstöße stellen auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 314 Absatz 1 BGB dar. Der Beklagten ist das Festhalten am Vertrag nicht zumutbar. Denn die mit Botusing einhergehende Umgehung von kostenpflichtigen Diensten stört das ausbalancierte Spielgefüge, das nur bei regelkonformen Verhalten der Spielteilnehmer funktioniert; sie birgt die Gefahr, dass andere, ehrliche und für die Zusatzleistungen zahlende Nutzer vertrieben werden, was wiederum die Finanzierung und damit die Existenz von „… …“ bedroht, während ein besonderes Schutzbedürfnis des das System missbrauchenden Klägers auch trotz der von ihm unstreitig eingesetzten Geldbeträge nicht ersichtlich ist.

    An § 314 BGB ist aber insbesondere der 2. Absatz interessant, da er grundsätzlich eine Abmahnung voraussetzt, bevor wirksam nach § 314 BGB gekündigt werden kann.
    Entgegen der Auffassung des Klägers ging der Beendigung des Schuldverhältnisses schließlich auch eine im Falle der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich erforderliche Abmahnung im Sinne des § 314 Absatz 2 BGB voraus. Denn rund zwei Monate vor der endgültigen Sperrung wurde der Account „…“ unstreitig schon einmal - vom 2. bis 9. Februar 2011 - gesperrt. Damit und mit ihren die Sperrung begleitenden E- Mails vom 2 und 3. Februar 2011 hat die Beklagte den Kläger rügend auf die konkret beschriebene Verletzung vertraglicher Pflichten (Botusing) hingewiesen und ihm für den Fall eines weiteren Verstoßes warnend Konsequenzen angedroht.


    Abschließend wollte der Kläger hilfsweise (also für den Fall dass er seinen Account nicht wieder bekommt) 1.000 Wertersatz. Gescheitert ist der Anspruch hier aber bereits daran, dass er nicht nachvollziehbar erläutern konnte, wie sich der Betrag zusammensetzt. Also klar ingame Käufe mit Zeit/Datum/Betrag beziffern können.
    Schließlich steht dem Kläger auch der hilfsweise geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von 1.000 Euro nicht zu. Insoweit ist sein bloßes Vorbringen, die Beklagte sei ihm zum Wertersatz gemäß §§ 987 Absatz 2, 989, 990, 812 ff. BGB verpflichtet, da sie ihm die Besitzmöglichkeit ohne Rechtsgrund vorenthalte, gänzlich unzureichend, zumal schon nicht nachvollziehbar ist, wie sich überhaupt der angesetzte Betrag zusammensetzt. Hierauf ist der Kläger im Termin vom 11. November 2011 auch hingewiesen worden, ohne dass er seinen Vortrag näher substantiiert hätte.

    Hier wäre es eigentlich höchst interessant geworden, da ansonsten das Gericht auch über die Frage hätte entscheiden müssen, ob Wertersatz bei Accountsperrung geleistet werden muss. Im vorliegenden Fall wäre wegen des klaren AGB verstoßes und dem Botusing das hier wohl eher negativ ausgegangen, da die Kündigung in beiden Fällen gerechtfertigt war.


    Wenn die Kündigung aber nicht gerechtfertigt gewesen wäre, weil entweder die AGB nicht wirksam einbezogen worden wären, sie nicht ausreichend klar und verständlich gewesen wären oder eine Abmahnung nach § 314 II gefehlt hätte bzw. der wichtige Grund gefehlt hätte, wäre hier die Frage entschieden worden, ob bei grundloser oder nicht zuvor abgemahnten Kündigung bisherige Einkäufe hätten ersetzt werden müssen.

    Die Frage finde ich juristisch hochspannend, da kann man schön in beide Richtungen argumentieren. Aus dem Bauch heraus würde ich bei ungerechtfertigter Kündigung aber eine (zumindest teilweise) Erstattung für Gerecht empfinden, da der Spieler ja nur Geld ausgibt, weil er das Spiel weiterhin auf unbestimmte Zeit spielen möchte und es unbillig wäre, wenn er dann einfach grundlos ausgeschlossen werden kann. Eine Reduzierung könnte man damit begründen, dass ja zumindest zeitweise ein "Nutzen" gezogen wurde.
  • Es ist ein Spiel... ein Handyspiel. Das auch was kostet. Für einige nicht wenig kostet... und dann sowas? Ein Spiel das unter anderem von der sozialen Komponente lebt und DB macht sich das anscheinend gerade selbst kaputt, vergrault die Kunden?
    Wenn ich das richtig verstehe, würden die vorher zitierten Passagen bedeuten, dass nicht mal Screenshots, how-to-play Videos bei YouTube oder sogar das STT Wiki erlaubt wären. Mal von der ganzen Accountmergegeschichte abgesehen, ist das ja wohl der absolute Hirnriss. (Ja, ich hatte Glück, meine Accounts wurden *kulanterweise* verschmolzen. Natürlich mit Verlust, aber immerhin. Trotzdem geht mir diese Ungerechtigkeit gewaltig auf den Zeiger. Erst Hüh, dann Hott und wieder retour?)
    Genauso der Blödsinn, dass man keine Urlaubsvertretung für Flottenkollegen machen kann.
    Es reicht, wenn da jemand mit dem falschen Fuß aufgestanden ist, der einen anschwärzt und schon ist man raus, oder der Urlauber?


    *ST* STARS RISA - Dein Aktivurlaubsparadies :-D
  • Jim RaynorJim Raynor ✭✭✭
    edited May 2018
    Spiele, seien es Handy- PC- oder Konsolenspiele sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Also dürfen sie nicht einfach - auch ausschnittsweise - vervielfältigt werden. Hier gibt es ein paar Schranken, wie zum Beispiel das Zitierrecht, nachdem man z.B. Screenshots posten könnte, um damit etwas zu erklären, sie also in ein eigenes Werk einbettet.

    Gerade Let's Plays sind hier juristisch auch sehr umstritten. Streng genommen darf man sie nicht ohne Erlaubnis des Anbieters anfertigen, der Anbieter könnte sie sperren lassen, da das reine kommentieren von Spielszenen eher nicht unter das Zitierrecht fallen dürfte (hier kommt es aber immer sehr stark auf den Einzelfall an). Das macht aber eigentlich niemand, weil Let's Plays die mit Abstand beste PR sind die sich ein Hersteller wünschen kann. Er würde wohl lediglich eingreifen, wenn sie in einen moralisch/politisch/strafrechtlich fragwürdigen Kontext gebettet werden. Gegen das Wiki könnte DB rein rechtlich wohl auch vorgehen, wäre aber ebenfalls mehr als nur etwas kontraproduktiv und dürfte daher wohl nie passieren.


    Ja, Urlaubsvertretungen sind damit verboten, wenn DB die AGB wie sie sind so auslegt. Ich habe ehrlich gesagt noch nie davon gehört, dass das tatsächlich von Anbietern verfolgt wird. Wie gesagt, in der Regel verfolgen Anbieter nur Missbrauch in Form von Cheating/Bots/Verkauf etc, daher finde ich es auch so faszinierend, dass hier tatsächlich ein Spieler gesperrt wurde. Bei LoL weiß ich, dass auch Accountboosting verfolgt wird, also irgendein besserer Spieler gegen Geld den Account in eine höhere Liga spielt.

    Da man damit angefangen hat, wird halt die Community in Panik versetzt, weil niemand seinen Account riskieren möchte. Bei unkritischen Dingen wie Urlaubsvertretung kräht sonst eigentlich kein Hahn danach, weil es niemand wirklich schadet.
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